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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
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Verfasserangabe:
ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz
Jahr:
23.05.1949
Mediengruppe:
Online-Gesetze
Zweigstelle | Standorte | Status | Vorbestellungen | Frist |
Zweigstelle:
Gesetze im Internet
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Standorte:
Online
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Status:
Verlinkung
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Vorbestellungen:
0
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Frist:
|
Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß
das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von
mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.
Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz
ausgefertigt und verkündet.
Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Abs. 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
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Verfasserangabe:
ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz
Jahr:
23.05.1949
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Beschreibung:
51 Seiten
Sprache:
Deutsch
Art des Inhalts:
Amtliche Publikation
Mediengruppe:
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